Gutachter und KFZ-Sachverständiger
Der Kfz-Sachverständige Carsten Sievers setzt sich seit Jahren für Sie ein, wenn es darum geht, ein
• ein Kfz-Gutachten
• eine Fahrzeugbewertung
• ein Wertgutachten
kompetent zu erstellen.
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Gutachter und KFZ-Sachverständiger
Ihr unabhängiger KFZ-Sachverständiger in Wedel und Holm sorgt dafür, dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche geltend machen können!
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Das sollten Sie wissen
Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?
Bei kleineren Lack- und Blechschäden reicht es meistens sich mit der gegnerischen Versicherung auszutauschen un den Kostenvoranschlag der Werkstatt einzureichen. Viele Schäden sind aber auf den ersten Blick für Laien nicht zu erkennen und werden erst bei einer gründlichen Unfallbegutachtung gefunden. Denn hinter einer Beule an der B-Säule z.B. kann sich durchaus auch eine verzogene Karosserie verbergen – und das ist richtig teuer oder sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Um hier auf Nummer Sicher zu gehen sollten sie einen unabhängigen KFZ Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens an ihrem Fahrzeug beauftragen. Er erstellt ein fachmännisches Gutachten, das von den Versicherungen und Gerichten anerkannt wird und sorgt so dafür, dass sie nicht ungerechterweise auf vorborgenen Schäden sitzen bleiben, die erst später beim Verkauf des Fahrzeugs oder bei der nächsten HU entdeckt werden, und teure Raparaturen, auf ihre Kosten, nach sich ziehen.
Wie erstellt der Kfz-Sachverständige ein Gutachten?
- technische Daten des Fahrzeugs
- besondere Ausstattungsdetails
- genaue Beschreibung der Unfallschäden
- Fotos zu den aufgeführten Schäden
- Beschreibung notwendiger Reparaturen
- Kostenkalkulation für die Reparatur der Schäden
- benötigter Zeitaufwand für die Reparatur
- Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
- Dokumentation bereits vorhandener Schäden am Kfz
- Feststellung der Wertminderung und des Restwerts des Fahrzeugs
- Ermittlung des aktuellen Wiederbeschaffungswerts
- Schätzung der Ausfallzeit, wenn Sie zum Beispiel einen Mietwagen brauchen
Wer bezahlt die Kosten eines KFZ-Gutachtens?
- Liegt der Fahrzeugschaden unter der Bagatellgrenze von derzeit etwa 750 EUR, lehnt die Versicherung oft die Kostenübernahme für einen Sachverständigen wegen „Unverhältnismäßigkeit“ ab.
- Sie dürfen keine unnötigen Kosten bei der Behebung des Schadens verursachen. Die rechtliche Grundlage bildet die Schadensminderungspflicht laut § 254 Abs. 2 BGB (Mitverschulden).
Im Allgemeinen gehört die Zahlung eines KFZ-Gutachters zu den Schadenskosten.
Sollten Sie selbst einen Unfall verursachen, ist die Bestellung eines Sachverständigen ebenso ratsam. Klären Sie vorher, welche Bedingungen in Ihrem Vertrag für die Kaskoversicherung stehen.
- Dürfen Sie selbst einen unabhängigen Gutachter bestellen? Oder
- Wird die Bestellung eines Sachverständigen direkt durch die Versicherung veranlasst?
Möchten Sie den Restwert eines Gebrauchsfahrzeugs ermitteln, zahlen Sie die Kosten für ein KFZ-Gutachten selbst.
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Wir ermitteln und dokumentieren die genaue Schadenshöhe, Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert.
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